AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen North Living GmbH – Woterkant Apartments 

1. Geltungsbereich 

Dies ist eine Auflistung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), zur  Vermietung der North Living UG (haftungsbeschränkt)- Woterkant Apartments (nachfolgend  „Vermieter“). Die AGB gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages, der bei  Überlassung von Ferienwohnungen/ Monteurzimmern/ Apartments (nachfolgend  „Mieteinheit“), sowie bei allen hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen  (nachfolgend „Dienstleistungen“, zusammen mit der „Mieteinheit“ als  

Übernachtungsdienstleistungen“ bezeichnet) an die Auftraggeberin /Auftraggeber  (nachfolgend „Gast“), zustande kommt. Der Gast erkennt diese AGB an und akzeptiert, dass  etwaige entgegenstehende Bedingungen keine Anwendung finden. Als Vertragspartner gilt  die North Living UG (haftungsbeschränkt) Hartungstraße 12, 20146 Hamburg. Das Impressum  kann hier eingesehen werden: https://www.woterkant.de/impressum/.  

2. Buchungen 

1. Mit der Vornahme einer Buchung gibt der Gast ein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab. Bei entsprechender Verfügbarkeit der Mieteinheit erhält der  Gast vom Vermieter eine Buchungsbestätigung. Durch die Annahme der vom Gast  vorgenommenen Buchung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Vermieter und Gast  zustande. 

2. Angebote vom Vermieter in Bezug auf verfügbare Mieteinheiten sind freibleibend und  unverbindlich. Der Vermieter kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines  Beherbergungsvertrages ablehnen. 

3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Übernachtungsdienstleistung in einer bestimmten Mieteinheit erbracht wird. Der Vermieter behält sich das Recht vor, branchenübliche  Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte  Daten zu definieren. 

3. Stornofristen 

1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist der Vermieter berechtigt, die nicht in Anspruch genommene Mieteinheit anderweitig zu vergeben. 2. Der Rücktritt vom Beherbergungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag  ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, oder wenn  der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines  Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen  jeweils der Textform. 

3. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-In ist eine Rückerstattung des  vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen. 

4. Übernachtungspreise und sonstige Preise 

1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils vom Vermieter ausgewiesenen  Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen  Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale 

Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind,  wie zum Beispiel Kurtaxe. 

2. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen  Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält  sich der Vermieter vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern  gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und  Vertragsanpassung vier Monate überschreitet. 

5. Zahlungsbedingungen & Rechnung 

1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im  Voraus zu bezahlen. 

2. Der Ausgleich von Forderungen erfolgt über die mit der North Living UG kooperierenden  Zahlungsanbieter, oder über das Geschäftsgirokonto.  

3. Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Dienstleistungen oder Verstöße  gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält der Vermieter sich das Recht vor, die  hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten. 

4. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall als  Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Gast abweichend hiervon  eine postalische Zustellung wünschen, kann es aufgrund von organisatorischen Gründen zu  einer verlängerten Zustellungszeit kommen. Der Vermieter behält sich außerdem vor, der  Forderung nach einem Firmenstempel oder Unterschrift auf der Rechnung aus oben  genannten Gründen nachzukommen. 

6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Mieteinheiten 

1. Ein reservierte Mieteinheit steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr  am Abreisetag zur Verfügung. 

2. Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten  Schlüssel an den Vermieter oder einen vom Vermieter genannten Dritten zu übergeben,  oder, soweit vereinbart, in der Mieteinheit zu hinterlassen. Wird ein ausgehändigter  Schlüssel verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von  100,00 Euro berechnet. Der Vermieter bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm  hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 100,00 EUR  übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein,  soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. 

3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem  Vermieter im Voraus vereinbart werden. Für Abreisen, die nach 14.00 Uhr erfolgen, wird der  volle Tagespreis der Mieteinheiten erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late Check-out besteht nicht. 

4. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit dem  Vermieter im Voraus vereinbart werden. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In  besteht nicht.

7. Haftung  

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn verursacht worden sind. Die  vertragliche Haftung der North Living UG für Schäden, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis  beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes von dem Vermieter weder vorsätzlich noch  grobfahrlässig herbeigeführt wird. Für Schäden die aufgrund höherer Gewalt (Regen, Wind,  Hitze usw.) entstanden sind, haftet der Vermieter nicht. Eltern haben insbesondere auf ihre  Kinder zu achten.  

8. Beendigung des Beherbergungsvertrages 

1. Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.  Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von  Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii)  Mieteinheiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen  wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich,  die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) der  Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung  den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Vermieter und  dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.  Organisationsbereich vom Vermieter zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des  Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung  und/oder Weitvermittlung (siehe Ziffer 7). 

2. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in  Kenntnis zu setzen. 

3. Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsvertrags entsteht kein Anspruch des Gastes  auf Schadensersatz. 

9. Rauchfreie Mieteinheiten 

1. Die Mieteinheiten sind Nichtraucher Mieteinheiten. Es ist daher untersagt, sowohl in den  gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den privaten Bereichen sowie Balkon- und/oder  Terrassenbereichen zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Vermieter das  Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten  einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung  der Mieteinheit einen Betrag in Höhe von EUR 200,00 zu verlangen. Dieser  

Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden  nachweist. 

10. Keine Feiern in der Mieteinheit 

1. Das Abhalten von Feiern ist in den Mieteinheiten nicht gestattet. 

2. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht, vom Gast als  Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich  eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Mieteinheit einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher  anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist.

11. Haustiere 

Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet. Ausnahme sind die Ferienwohnungen in  der Kremper Straße 27, 23730 Neustadt in Holstein.  

12. Instandhaltung 

1. Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Mieteinheit, die Einrichtungsgegenstände sowie  die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen  schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen. 

2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug der Mieteinheit die Einrichtung auf ihre  Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen  unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. 

3. Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Mieteinheit, den  

Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen,  Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung  schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.  Alle an der überlassenen Mieteinheit entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich dem  Vermieter anzuzeigen. 

4. Ein Rücktritt und/ oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig  und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist  eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht,  wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt  oder eine Abhilfe unmöglich ist. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln  oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung  beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. 

5. Die Mieteinheit darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine  Überbelegung kann das Recht der North Living UG zur sofortigen Kündigung des Vertrages  und/ oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. 

6. Die gemeinschaftlichen Räume werden vom Vermieter regelmäßig gereinigt. Der Gast wird  dem vom Vermieter hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zur Mieteinheit gewähren. 

7. Jedes Monteurzimmer verfügt über einen eigenen Kühlschrank. Gäste sind dazu verpflichtet  Ihre Lebensmittel bei Abreise zu entsorgen oder bis dahin verbraucht zu haben. Des  Weiteren wird ein sorgfältiger Umgang mit den Kühlschränken vorausgesetzt.  

8. Die Entsorgung der nicht verwendeten Lebensmittel des Gastes bei Abreise wird ebenso für  trocken gelagerte Lebensmittel erwartet. 

13. Gruppenbuchungen/Kontingentverträge/Eventzeiten 

1. Bei Gruppenbuchungen und Kontingentverträgen können gesonderte Zahlungs- und  Stornobedingungen gelten, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben. 

2. Für Buchungen während Event- und Messezeiten können abweichende Stornofristen und  Tarife gelten. Diese werden im Buchungsprozess berücksichtigt. 

14. Internetnutzung 

1. Der Vermieter stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen  Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer  Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. 

2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche  Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung  urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale  Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter  Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der  Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu  beachten. Der Gast stellt dem Vermieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und  Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in  angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen  Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht  worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der  Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie  datenschutzrechtliche Verstöße. 

3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast  untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten  entstandenen Schäden gegenüber dem Vermieter einzustehen. 

4. Im Übrigen behält sich der Vermieter vor, den Internetanschluss des Gastes bei  Rechtsverstößen zu sperren. 

15. Datenschutz 

Die vom Gast bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Begründung  und Durchführung des Beherbergungsvertrags verwendet. Der Vermieter ist bis auf Widerruf  berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung und Werbung für die  North Living UG zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Vermieter erklärt werden.  

16. Rechtswahl und Gerichtsstand  

Es gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Hamburg als vereinbart. Auf das gesamte Rechts- und  Vertragsverhältnis zwischen der North Living UG und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder  Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.  

17 Salvatorische Klausel  

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags unwirksam  sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, oder das Zustandekommen des  Vertrages. Anstelle der ungültigen Klausel gilt das Gesetz. Jegliche Abweichungen oder  Nebenabreden bedürfen der Schriftform.