AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen North Living GmbH – Woterkant Apartments

1. Geltungsbereich

Dies ist eine Auflistung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), zur Vermietung der  North Living GmbH – Woterkant Apartments (nachfolgend „Vermieter“). Die AGB gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages, der bei Überlassung von Ferienwohnungen/ Monteurzimmern/ Apartments (nachfolgend „Mieteinheit“), sowie bei allen hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“, zusammen mit der „Mieteinheit“ als „Übernachtungsdienstleistungen“ bezeichnet) an die Auftraggeberin /Auftraggeber (nachfolgend „Gast“), zustande kommt. Der Gast erkennt diese AGB an und akzeptiert, dass etwaige entgegenstehende Bedingungen keine Anwendung finden. Als Vertragspartner gilt die North Living GmbH Hartungstraße 12, 20146 Hamburg. Das Impressum kann hier eingesehen werden: https://www.woterkant.de/impressum/

2. Buchungen

  1. Mit der Vornahme einer Buchung gibt der Gast ein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab. Bei entsprechender Verfügbarkeit der Mieteinheit erhält der Gast vom Vermieter eine Buchungsbestätigung. Durch die Annahme der vom Gast vorgenommenen Buchung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Vermieter und Gast zustande.

  2. Angebote vom Vermieter in Bezug auf verfügbare Mieteinheiten sind freibleibend und unverbindlich. Der Vermieter kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.

  3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Übernachtungsdienstleistung in einer bestimmten Mieteinheit erbracht wird. Der Vermieter behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

3. Stornofristen

  1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist der Vermieter berechtigt, die nicht in Anspruch genommene Mieteinheit anderweitig zu vergeben.

  2. Der Rücktritt vom Beherbergungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, oder wenn der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen jeweils der Textform.

  3. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-In ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.

4. Übernachtungspreise und sonstige Preise

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils vom Vermieter ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

  2. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Vermieter vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.

5. Zahlungsbedingungen & Rechnung

  1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.

  2. Der Ausgleich von Forderungen erfolgt über die mit der North Living GmbH kooperierenden Zahlungsanbieter, oder über das Geschäftsgirokonto. 

  3. Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Dienstleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält der Vermieter sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.

  4. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Gast abweichend hiervon eine postalische Zustellung wünschen, kann es aufgrund von organisatorischen Gründen zu einer verlängerten Zustellungszeit kommen. Der Vermieter behält sich außerdem vor, der Forderung nach einem Firmenstempel oder Unterschrift auf der Rechnung aus oben genannten Gründen nachzukommen.

6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Mieteinheiten

  1. Ein reservierte Mieteinheit steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

  2. Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel an den Vermieter oder einen vom Vermieter genannten Dritten zu übergeben, oder, soweit vereinbart, in der Mieteinheit zu hinterlassen. Wird ein ausgehändigter Schlüssel verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 100,00 Euro berechnet. Der Vermieter bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 100,00 EUR übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

  3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem Vermieter im Voraus vereinbart werden. Für Abreisen, die nach 14.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis der Mieteinheiten erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.

  4. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit dem Vermieter im Voraus vereinbart werden. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.

7. Haftung 

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn verursacht worden sind.  Die vertragliche Haftung der North Living GmbH für Schäden, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes von dem Vermieter weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird. Für Schäden die aufgrund höherer Gewalt (Regen, Wind, Hitze usw.) entstanden sind, haftet der Vermieter nicht. Eltern haben insbesondere auf ihre Kinder zu achten. 

8. Beendigung des Beherbergungsvertrages

  1. Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Mieteinheiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) der Vermieter begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Vermieter und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Vermieter zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung (siehe Ziffer 7).

  2. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  3. Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsvertrags entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

9. Rauchfreie Mieteinheiten

  1. Die Mieteinheiten sind Nichtraucher Mieteinheiten. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den privaten Bereichen sowie Balkon- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Mieteinheit einen Betrag in Höhe von EUR 200,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist.

10. Keine Feiern in der Mieteinheit

  1. Das Abhalten von Feiern ist in den Mieteinheiten nicht gestattet.

  2. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Mieteinheit einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist.

11. Haustiere

Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet. Ausnahme ist die Ferienwohnung in der Kremper Straße 27. 

12. Instandhaltung

  1. Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Mieteinheit, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.

  2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug der Mieteinheit die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

  3. Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Mieteinheit, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an der überlassenen Mieteinheit entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

  4. Ein Rücktritt und/ oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

  5. Die Mieteinheit darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht der North Living GmbH  zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/ oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

  1. Die gemeinschaftlichen Räume werden vom Vermieter regelmäßig gereinigt. Der Gast wird dem vom Vermieter hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zur Mieteinheit gewähren.

  2. Jedes Monteurzimmer verfügt über einen eigenen Kühlschrank. Gäste sind dazu verpflichtet Ihre Lebensmittel bei Abreise zu entsorgen oder bis dahin verbraucht zu haben. Des Weiteren wird ein sorgfältiger Umgang mit den Kühlschränken vorausgesetzt. 

  1. Die Entsorgung der nicht verwendeten Lebensmittel des Gastes bei Abreise wird ebenso für trocken gelagerte Lebensmittel erwartet.

13. Gruppenbuchungen/Kontingentverträge/Eventzeiten

  1. Bei Gruppenbuchungen und Kontingentverträgen können gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen gelten, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.

  2. Für Buchungen während Event- und Messezeiten können abweichende Stornofristen und Tarife gelten. Diese werden im Buchungsprozess berücksichtigt. 

14. Internetnutzung

  1. Der Vermieter stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden.

  2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt dem Vermieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

  3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber dem Vermieter einzustehen.

  4. Im Übrigen behält sich der Vermieter vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

15. Datenschutz

Die vom Gast bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Begründung und Durchführung des Beherbergungsvertrags verwendet. Der Vermieter ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung und Werbung für die North Living GmbH zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Vermieter erklärt werden. 

16. Rechtswahl und Gerichtsstand 

Es gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Hamburg als vereinbart. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der North Living GmbH und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

17 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, oder das Zustandekommen des Vertrages. Anstelle der ungültigen Klausel gilt das Gesetz. Jegliche Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.